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   BVerwG, 21.11.2019 - 2 WD 31.18   

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BVerwG, 21.11.2019 - 2 WD 31.18 (https://dejure.org/2019,49979)
BVerwG, Entscheidung vom 21.11.2019 - 2 WD 31.18 (https://dejure.org/2019,49979)
BVerwG, Entscheidung vom 21. November 2019 - 2 WD 31.18 (https://dejure.org/2019,49979)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    StGB §§ 22, ... 23 Abs. 1, §§ 248a, 263 Abs. 1, 2 und 4; SG § 17 Abs. 3, § 23 Abs. 3 Nr. 2 Alt. 2, § 59 Abs. 3 Satz 1; WDO § 38 Abs. 1, § 58 Abs. 3 Satz 1, § 108 Abs. 3 Satz 1 Alt. 2, § 116 Abs. 2 Satz 2, § 123 Satz 3; WPflG § 4 Abs. 4
    Bagatellgrenze; Geringwertigkeitsschwelle; Major der Reserve; Offizialdelikt; Reserveoffizier; Wiederverwendung; unwürdiges Verhalten; versuchter Reisekostenbetrug

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 Abs 1 StGB, § 248a StGB, § 263 Abs 1 StGB, § 263 Abs 2 StGB

  • rewis.io

    Zur Geltung eines versuchten Reisekostenbetrugs eines Reserveoffiziers als Dienstvergehen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Darstellen eines einmaligen nicht geringfügigen Betrugsversuchs eines Reserveoffiziers als unwürdiges Verhalten durch Richten gegen den Dienstherrn; Begehung eines versuchten Betrugs als Major der Reserve zu Lasten des Dienstherrn; Wiederverwendung als Vorgesetzter

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 07.03.2019 - 2 WD 11.18

    Beweiswürdigung; Bindungswirkung von Strafbefehlen; Einspruch gegen den

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2019 - 2 WD 31.18
    (1) § 17 Abs. 3 SG setzt zunächst voraus, dass der betreffende Offizier oder Unteroffizier nach den für seine Wiederverwendung maßgeblichen Rechtsvorschriften erneut in ein Wehrdienstverhältnis berufen werden kann (BVerwG, Urteil vom 7. März 2019 - 2 WD 11.18 - juris Rn. 27).

    (2) Ein früherer Offizier oder Unteroffizier verletzt seine Pflicht nach § 17 Abs. 3 SG, wenn sein Verhalten objektiv geeignet ist, ihn für eine Wiederverwendung in seinem Dienstgrad zu disqualifizieren, d.h. wenn bei einem entsprechenden Verhalten eines aktiven Offiziers oder Unteroffiziers Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen eine Dienstgradherabsetzung wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. März 2019 - 2 WD 11.18 - juris Rn. 28).

    Darunter ist ein "Fehlverhalten von besonderer Intensität, ein Sichhinwegsetzen über die unter Soldaten und von der Gesellschaft anerkannten Mindestanforderungen an eine auf Anstand, Sitte und Ehre bedachte Verhaltensweise eines Reservisten mit Vorgesetztenrang" zu verstehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. März 2019 - 2 WD 11.18 - juris Rn. 31).

    Dabei wirkt es sich erschwerend aus, dass er im Tatzeitpunkt als Major der Reserve eine besonders exponierte Vorgesetztenstellung hatte (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. März 2019 - 2 WD 11.18 - juris Rn. 34).

  • BVerwG, 10.02.2016 - 2 WD 4.15

    Reservist; Betrug; Unterhaltssicherung; Verdienstausfallentschädigung; Wehrübung;

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2019 - 2 WD 31.18
    Insoweit sind sowohl die Motive des früheren Soldaten als auch alle in der Tat selbst liegenden Milderungs- und Erschwerungsgründe zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Februar 2016 - 2 WD 4.15 - BVerwGE 154, 163 Rn. 71).

    Nach der bisherigen Rechtsprechung ist ein mehrfaches kriminelles Verhalten als "unwürdig" einzustufen (BVerwG, Urteil vom 10. Februar 2016 - 2 WD 4.15 - BVerwGE 154, 163 Rn. 70).

  • BVerwG, 25.07.1990 - 2 WD 16.89

    Soldatengesetz - Unwürdiges Verhalten - Pflichtverletzung

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2019 - 2 WD 31.18
    a) Da die Wehrdisziplinaranwaltschaft die Berufung in vollem Umfang eingelegt hat (dazu BVerwG, Urteil vom 25. Juli 1990 - 2 WD 16.89 - BVerwGE 86, 309 ), hat der Senat im Rahmen der Anschuldigung eigene Tat- und Schuldfeststellungen getroffen.

    Nach § 23 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 SG gilt es als Dienstvergehen, wenn ein Offizier oder Unteroffizier nach seinem Ausscheiden aus dem Wehrdienst durch unwürdiges Verhalten nicht der Achtung und dem Vertrauen gerecht wird, die für seine Wiederverwendung als Vorgesetzter erforderlich sind, wobei mit der Formulierung "Wiederverwendung als Vorgesetzter" eine "Wiederverwendung in seinem Dienstgrad" gemeint ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 1990 - 2 WD 16.89 - BVerwGE 86, 309 m.w.N.).

  • BVerwG, 18.07.2019 - 2 WD 19.18

    Eigenmächtige Abwesenheit; Heranwachsender; Jugendverfehlung; überlange

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2019 - 2 WD 31.18
    Liegt kein mittlerer, sondern ein höherer bzw. niedrigerer Schweregrad vor, ist gegenüber dem Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen die zu verhängende Disziplinarmaßnahme nach "oben" bzw. nach "unten" zu modifizieren (BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2019 - 2 WD 19.18 - juris Rn. 31).
  • BVerwG, 28.11.2007 - 2 WD 28.06

    Nichterscheinen; Hauptverhandlung; Anordnung des persönlichen Erscheinens;

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2019 - 2 WD 31.18
    Zwar bildet für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme nach den zu § 58 Abs. 7 i.V.m. § 38 Abs. 1 WDO anerkannten Grundsätzen hier - wie ausgeführt - die Dienstgradherabsetzung auf der ersten Stufe den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 2007 - 2 WD 28.06 - BVerwGE 130, 65 Rn. 67).
  • BVerwG, 02.11.2017 - 2 WD 3.17

    Vorsätzliches Fernbleiben vom Dienst; Wahrheitspflicht; Vorgesetzter;

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2019 - 2 WD 31.18
    Dazu hat der Senat verschiedene - nicht abschließende - Fallgruppen entwickelt, wozu insbesondere das Vorliegen einer unbedachten, im Grunde persönlichkeitsfremden Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten oder ein Handeln in einer körperlichen oder psychischen Ausnahmesituation zählen (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. November 2017 - 2 WD 3.17 - juris Rn. 62).
  • BVerwG, 25.09.2008 - 2 WD 19.07

    Achtungs- und Vertrauenswahrungsgebot nach Ausscheiden aus dem Dienst; treues

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2019 - 2 WD 31.18
    e) Da gegen den früheren Soldaten als Angehörigen der Reserve nach § 58 Abs. 3 Satz 1 WDO keine mildere gerichtliche Disziplinarmaßnahme als eine Dienstgradherabsetzung verhängt werden kann, ist wie tenoriert zu erkennen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 2008 - 2 WD 19.07 - NVwZ-RR 2009, 339 Rn. 79 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.07.2019 - 2 WD 20.18

    Auslegung der Anschuldigungsschrift; Befehl; Beweiswürdigung; Fahrlässigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2019 - 2 WD 31.18
    Da bei einer Gesamtwürdigung der genannten Umstände bereits eine Modifikation der Regelmaßnahme einer Dienstgradherabsetzung "nach unten" geboten ist, kann offenbleiben, ob eine Maßnahmemilderung zudem unter dem Gesichtspunkt einer überlangen Verfahrensdauer geboten wäre (dazu BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2019 - 2 WD 20.18 - juris Rn. 66 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.01.2016 - 2 WD 6.15

    Reisekostenbetrug; Dienstgradherabsetzung; Bezügekürzung

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2019 - 2 WD 31.18
    Denn der Senat geht bei vorsätzlicher versuchter oder vollendeter Schädigung des Dienstherrn bzw. Gefährdung des Vermögens des Dienstherrn durch einen Reisekostenbetrug als Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bei aktiven Soldaten von einer Dienstgradherabsetzung aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2016 - 2 WD 6.15 - juris Rn. 40 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.05.2018 - 2 WD 2.18

    Kürzung des Ruhegehalts eines Soldaten aufgrund eines Dienstvergehens;

    Auszug aus BVerwG, 21.11.2019 - 2 WD 31.18
    Entsprechendes gilt für die vom Senat bei etwa 50 EUR angesiedelte "Bagatellgrenze", deren Unterschreiten maßnahmemildernd Berücksichtigung findet (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 2018 - 2 WD 2.18 - juris Rn. 36 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.04.2005 - 2 WD 25.04

    Kinderpornografie; Besitz kinderpornografischer Schriften; Weiterleitung

  • BVerwG, 09.11.2023 - 2 WD 1.23

    Disziplinarische Höchstmaßnahme bei außerdienstlichen Straftaten im Rahmen der

    Dies ist in der Regel anzunehmen, wenn bei einem entsprechenden Verhalten eines aktiven Offiziers oder Unteroffiziers der Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen eine Dienstgradherabsetzung wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. November 2019 - 2 WD 31.18 - NZWehrr 2020, 159 m. w. N.).
  • BVerwG, 20.01.2022 - 2 WD 2.21

    Sexueller Übergriff während eines Partyurlaubs im Ausland; disziplinarische

    Des Weiteren steht zwar zur Überzeugung des Senats auf der Grundlage der Beurteilungen sowie der Aussagen des Leumundszeugen fest, dass die Tat persönlichkeitsfremd (BVerwG, Urteil vom 21. November 2019 - 2 WD 31.18 - Buchholz 449 § 23 SG Nr. 4 Rn. 38) war.
  • VG Greifswald, 02.07.2021 - 11 A 948/20

    Schweres innerdienstliches Dienstvergehen eines Landesbeamten im Rahmen einer

    Ausgehend von der Rechtsprechung der Strafgerichte zu § 248a StGB ist die Grenze zur Geringwertigkeit bei etwa 50 EUR anzusetzen, deren Unterschreiten maßnahmenmildernd Berücksichtigung finden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Mai 2018 - 2 WD 2/18; BVerwG, Urt. v. 21. November 2019 - 2 WD 31/18; BVerwG, Urt. v. 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14; BVerwG, Urt. v. 13. Dezember 2012 - 2 WD 29.11).
  • BVerwG, 09.12.2021 - 2 WD 29.20

    Disziplinargerichtliches Verfahren gegen einen Soldaten betreffend den Vorwurf

    Zugunsten des früheren Soldaten ist weiterhin einzustellen, dass er zwei Auslandseinsätze vorzuweisen hat und die Tat für ihn ausweislich der Aussagen sowohl der Leumundszeugen als auch der Vertrauensperson persönlichkeitsfremd war (BVerwG, Urteil vom 21. November 2019 - 2 WD 31.18 - Buchholz 449 § 23 SG Nr. 4 Rn. 38).
  • BVerwG, 22.04.2021 - 2 WD 15.20

    Verhängung eines Beförderungsverbots für die Dauer von 48 Monaten gegen einen

    Der Soldat ist nicht nur als Oberst Stabsoffizier, womit er bereits eine exponierte Vorgesetztenfunktion wahrnahm (BVerwG, Urteil vom 21. November 2019 - 2 WD 31.18 - juris Rn. 34 m.w.N.); darüber hinaus hatte er zum Tatzeitpunkt auch die Funktion des ... inne.
  • BVerwG, 03.12.2020 - 2 WD 4.20

    Entfernung aus dem Dienstverhältnis wegen eigenmächtiger Abwesenheiten,

    Sie wären anzunehmen, wenn die Situationen, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet gewesen wären, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. November 2019 - 2 WD 31.18 - Buchholz 449 § 23 SG Nr. 4 Rn. 37).
  • VG Magdeburg, 02.02.2021 - 15 A 17/19

    Disziplinarisch zu ahndendes Dienstvergehen eines Ehrenbeamten der Feuerwehr;

    Die Geringwertigkeitsschwelle des § 248a StGB wird derzeit bei einem Betrag von 50, 00 Euro angenommen, welcher auch in der disziplinarrechtlichen Rechtsprechung herangezogen wird (BVerwG, U. v. 21.11.2019 - 2 WD 31.18 -, juris, Rdnr. 30 m. w. N.).
  • VG Wiesbaden, 16.10.2023 - 28 K 317/21

    Disziplinarverfahren; Zurückstufung eines Beamten wegen eines Zugriffsdelikts bei

    Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung der Strafgerichte zu § 248a StGB ist die Grenze zur Geringwertigkeit bei etwa 50 EUR anzusetzen, deren Unterschreiten maßnahmenmildernd Berücksichtigung finden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 2018 - 2 WD 2/18 - Urteil vom 21. November 2019 - 2 WD 31/18 - Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 - Urteil vom 13. Dezember 2012 - 2 WD 29.11 -, jeweils nach juris).
  • OVG Sachsen, 13.03.2023 - 6 A 284/20

    Notwendigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen; Ladendiebstahl; Bagatelldelikt;

    Dabei kann hier dahinstehen, ob die "Bagatellgrenze" des § 248a StGB, wonach der Diebstahl und die Unterschlagung geringwertiger Sachen in den Fällen der §§ 242 und 246 StGB nur auf Antrag verfolgt werden, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält, bei 50,00 EUR (zum Disziplinarrecht: BVerwG, Urt. v. 21. November 2019 - 2 WD 31.18 -, juris Rn. 30; Urt. v. 11. Juni 2002 - 1 D 31.01 - juris Rn. 21; MüKo-StGB, 4. Aufl. 2021, § 248a Rn. 7; Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl. 2019, § 248a Rn. 8 ff.; Wittig, in: v. Heintschel-Heinegg, BeckOK StGB, Stand 1. November 2022, § 248a StGB Rn. 5, jeweils m. w. N. z. Rspr.) oder bei 25, 00 EUR (BGH, Beschl. v. 3. Mai 2016 - 3 StR 114/16 -, juris Rn. 3; Beschl. v. 9. Juli 2004 - 2 StR 176/04 -, juris Rn. 3) anzusetzen ist.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.10.2020 - 10 LB 238/19

    Disziplinarrecht der Landesbeamten: Entfernung eines Polizeibeamten aus dem

    Das C. setzt die sog. Bagatellgrenze bei Zugriffsdelikten bei etwa 50,- Euro an, deren Unterschreiten maßnahmenmildernd Berücksichtigung findet (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.05.2018 - 2 WD 2/18 - Urteil vom 21.11.2019 - 2 WD 31/18 -, jeweils zitiert nach juris) Dieser Betrag ist vorliegend überschritten.
  • BVerwG, 13.07.2022 - 2 WDB 5.22

    Unterlassene Feststellung eines Dienstvergehens; Einstellung des Verfahrens

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